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Allgemeine Verkaufsbedingungen
Stand: Juli 2022

I. Angebot, Vertrag und Vertragsabschluss

  1. Gegenstand des Vertrages sind Waren einschließlich digitaler Inhalte, bei denen Daten in digitaler Form erstellt und zur Verwendung bereitgestellt werden, und/oder im Zusammenhang mit diesen stehende Dienstleistungen.
  2. Der Vertrag wird geschlossen zwischen dem Besteller, also Ihnen als privatem Verbraucher oder als gewerblich tätigem Unternehmer oder Unternehmen, und uns, ALPICBLUE eine Marke der Kapel & Muur GmbH, Füllerstrasse 12, 61440 Oberursel (Ts.).
  3. Der Vertrag wird in deutscher Sprache geschlossen. Sofern von uns Informationen, Angebote und andere Dokumente in anderen Sprachen erstellt werden, sind diese rechtlich nicht bindende Höflichkeitsübersetzungen.
  4. Im Internet, in Druckwaren und Prospekten oder im persönlichen Kontakt mit unseren ALPICBLUE Pit-Crew Technikspezialisten stellen wir Ihnen Leistungsbeschreibungen zu Waren und/oder Dienstleistungen vor, die wir im eigenen Namen, oder als Handelspartner im Namen Dritter, vertreiben. Wenn Sie solche Waren und/oder Dienstleistungen von uns erwerben möchten, können Sie uns dieses jederzeit mündlich, telefonisch, schriftlich, auf elektronischem Weg per E-Mail oder über einen unserer Online-Auftritte, beispielsweise unsere Webseite oder einen unserer Social-Media Kanäle, mitteilen.
  5. Die vom Besteller aufgegebene Bestellung (Order) ist ein bindendes Angebot an ALPICBLUE. Der Vertragsabschluss erfolgt, indem wir ihr Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder Ihnen innerhalb dieser Frist die bestellte Ware übergeben oder zusenden und/oder die Dienstleistung ausführen.

II. Überlassene Unterlagen

An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z.B. Leistungsbeschreibungen, Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das
Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von Abschnitt I. annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden oder vom Besteller zu vernichten.

III. Preise und Zahlung

  1. In unseren Preisen, ebenso in eventuell anfallenden Versandkosten, sind alle Preisbestandteile einschließlich der Umsatzsteuer enthalten.
  2. Liefer- und Versandkosten sind in unseren Preisen nicht enthalten. Sofern Liefer- und Versandkosten anfallen, werden diese separat ausgewiesen und sind vom Besteller zusätzlich zu tragen, soweit von uns nicht die kostenfreie Lieferung zugesagt ist.
  3. Sofern eine Lieferung in Drittländer außerhalb der Europäischen Union vereinbart wird, können weitere Kosten anfallen, bspw. Einfuhrzölle, Steuern oder Kosten des internationalen Geldverkehrs (Wechselkursgebühren etc.), die von uns nicht zu vertreten und vom Besteller zu tragen sind.
    Sofern bei einer Zahlung aus einem Drittland außerhalb der EU durch den Besteller Kosten der Geldübermittlung anfallen, sind auch diese vom Besteller zu tragen, unabhängig davon, ob die Lieferung möglicherweise in ein EU-Land erfolgt.
  4. Die Zahlung des Kaufpreises hat auf die in der Auftragsbestätigung vereinbarte Art, beispielsweise das genannte Konto oder eine möglicherweise angebotene elektronische Bezahlmöglichkeit, zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
  5. Sofern nichts anderes vereinbart wird, sind Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag sofort zur Zahlung fällig. Verzugszinsen werden in Höhe von 7,5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Besteller die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.

IV. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist der Besteller auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

V. Lieferung, Rücknahme und Versand

  1. Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind unsere Liefertermine bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben.
  2. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  3. Der Besteller kann uns 2 (zwei) Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins/Lieferfrist in Textform auffordern, binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Sollten wir einen ausdrücklichen Liefertermin/eine Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus anderem Grund in Verzug geraten, so muss der Besteller uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. Wenn wir die Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so ist der Besteller berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
  4. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Besteller bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.
  5. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
  6. Allgemein schließen wir die Rücknahme oder den Umtausch bestellter und gelieferter Waren aus, sofern nichts Anderes schriftlich vereinbart wird. Sofern wir in Ausnahmefällen ein Rückgabe- oder Umtauschrecht gewähren oder Sie uns aufgrund anderer Rechte Ware zurücksenden, müssen Sie für einen etwaigen Wertverlust der Waren aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Unter den nicht notwendigen Umgang fallen insbesondere, aber nicht ausschließlich, das Prüfen durch mechanische Einwirkung oder die probeweise Montage, auch soweit dieses nur vorübergehend geschieht, beispielsweise durch Einbau in Fahrzeugen, in fahrzeuggebundenen, -nahen oder anderen Betriebs- oder Prüfeinrichtungen oder sonstigen Umgebungen des laufenden Betriebs.
  7. Für private Verbraucher ist gesetzlich geregelt, dass erst mit Übergabe der Ware die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache während des Versands – unabhängig davon, ob dieser versichert oder unversichert erfolgte – übergeht. Beauftragen Sie eigenständig ein nicht von ALPICBLUE benanntes Transportunternehmen oder eine sonst zur Ausführung der Versendung oder des Transports bestimmte Person, gilt diese Regelung nicht.
  8. Ist der Besteller gewerblich tätiger Unternehmer oder ein Unternehmen, erfolgen die Lieferung und der Versand auf Gefahr des Bestellers.

VI. Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.
  2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß Paragraf 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
  3. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einer Sache gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
  4. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.
  5. Ist der Besteller gewerblich tätiger Unternehmer oder ein Unternehmen, gilt ergänzend:
    (a) Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist vor dem Eigentumsübergang nicht zulässig.
    (b) Wir sind damit einverstanden, dass die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkauft wird. Für eventuelle Forderungen gilt der Forderungsabtritt wie oben genannt, den wir annehmen. Der Besteller ist zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Kommt er diesem nicht nach, behalten wir uns selbst vor, diese einzuziehen.

VII. Gewährleistung und Mängelrüge

  1. Soweit die in unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend.
  2. Als privater Verbraucher bitten wir Sie darum, bei Erhalt zu überprüfen, ob die gelieferte Ware vollständig und frei von offensichtlichen Mängeln oder Transportschäden ist und dieses gegebenenfalls unverzüglich bei uns und dem ausliefernden Transportunternehmen zu beanstanden.
  3. Soweit der gelieferte Gegenstand nicht den nachfolgend aufgeführten subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen oder den Montageanforderungen entspricht, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.
    Die Sache entspricht nicht den subjektiven Anforderungen, wenn
    a) sie nicht die zwischen dem Besteller und uns vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder
    b) sie sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet oder
    c) sie nicht mit dem vereinbarten Zubehör und den vereinbarten Anleitungen, einschließlich Montage- und Installationsanleitungen, übergeben wird.
    Soweit nicht zwischen dem Besteller und uns unter Beachtung der geltenden Informations- und Formvorschriften etwas anderes vereinbart wurde, entspricht die Sache nicht den objektiven Anforderungen, wenn
    a) sie sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet oder
    b) sie nicht die Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen derselben Art üblich ist und die der Besteller erwarten kann unter Berücksichtigung der Art der Sache und der öffentlichen Äußerungen, die von uns oder einem anderen Glied der Vertragskette oder in deren Auftrag, insbesondere in der Werbung oder auf dem Etikett, abgegeben wurden oder
    c) wenn sie nicht der Beschaffenheit einer Probe oder eines Musters entspricht, die oder das wir dem Besteller vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt haben, oder
    d) wenn sie nicht mit dem Zubehör einschließlich der Verpackung, der Montage- oder Installationsanleitung sowie anderen Anleitungen übergeben wird, deren Erhalt der Besteller erwarten kann.
    Eine wirksame anderweitige Vereinbarung zwischen dem Besteller und uns über die objektiven Anforderungen der Sache setzt voraus, dass der Besteller vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens davon in Kenntnis gesetzt wurde, dass ein bestimmtes Merkmal der Ware von den objektiven Anforderungen abweicht, und die Abweichung in diesem Sinne im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde.
  4. Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Der Besteller hat uns keine Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Sobald der Besteller uns über den Mangel unterrichtet hat, eine angemessene Frist abgelaufen ist und bis dahin keine Nacherfüllung erfolgt ist, ist der Besteller ebenfalls zum Rücktritt oder zur Minderung berechtigt.
  5. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Der Besteller hat uns keine Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Sobald der Besteller uns über den Mangel unterrichtet hat, eine angemessene Frist abgelaufen ist und bis dahin keine Nacherfüllung erfolgt ist, ist der Besteller ebenfalls zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen berechtigt. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
  6. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt. Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
  7. Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1–3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
  8. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  9. Die Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang. Hat sich ein Mangel innerhalb der Verjährungsfrist gezeigt, so tritt die Verjährung nicht vor dem Ablauf von vier Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in dem sich der Mangel erstmals gezeigt hat. Hat der Besteller zur Nacherfüllung oder zur Erfüllung von Ansprüchen aus einer Garantie die Ware an uns oder auf unsere Veranlassung einem Dritten übergeben, so tritt die Verjährung von Ansprüchen wegen des geltend gemachten Mangels nicht vor Ablauf von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in dem die nachgebesserte oder ersetzte Ware dem Besteller übergeben wurde. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
  10. Ist der Besteller gewerblich tätiger Unternehmer oder ein Unternehmen, gilt abweichend:
    (a) Als Beschaffenheit der Ware gelten nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.
    (b) Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Ware oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
    (c) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Fristverkürzung gilt nicht:
    • für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden;
    • soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben;
    • bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben;
    • bei gesetzlichen Rückgriffsansprüchen, die Sie im Zusammenhang mit Mängelrechten gegen uns haben.

VIII. Sonstiges

  1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

ALPICBLUE ist eine Marke der Kapel & Muur GmbH | Füllerstr. 12 | 61440 Oberursel | T (06171) 2078 908 | E hallo@ketm.com | www.kapeletmuur.com | Geschäftsführer: A. Kaukars | HRB 13659 | Registergericht Bad Homburg

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